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Kortison-Kombi-Präparate weiterhin erstattet

Alle äußerlich anwendbaren Kortison-Kombipräparate zur Behandlung von Hautkrankheiten werden deshalb weiterhin von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Der Vorsitzende des Deutschen Psoriasis Bund e.V. Horst von Zitzewitz, freut sich über diese gesundheitspolitische Entscheidung: „Es ist schön, dass diese Medikamentenkosten vorerst nicht zulasten der Hautkranken gehen“. Wichtig ist Ihm auch zu betonen; „Dieses insbesondere durch DPB-Vertreter im Ausschuss erwirkte Ergebnis kommt nun allen Hautkranken in Deutschland zu Gute.“

Wäre die Änderung der Arzneimittelrichtlinie wie geplant beschlossen worden, hätten Patienten mit Schuppenflechte, Neurodermitis oder anderen Hautkrankheiten diese Kombinationspräparate künftig selber zahlen müssen. Oder sie hätten statt einer Salbe, mehrere Salben mit verschiedenen Wirkstoffen in zeitlichem Abstand aufzutragen. Studien belegen im Einzelfall, dass Kortison-Kombi-Salben besser helfen, weniger Aufwand bedeuten, preiswerter sind und deutlich die Lebensqualität der Erkrankten verbessern. Diese Aspekte überzeugten offenbar den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Die Erstattung der Kortison-Kombipräparate sollte abgelehnt werden, da für einige Kombinationen keine Studien aus der höchsten Evidenzklasse vorlagen. Der Gemeinsam Bundesausschuss bewertet Arzneimitteln nach solchen Studien. Leider gibt es für viele über Jahrzehnte bewährte und in der Facharztgruppe unbestrittene Therapien mit kombinierten Wirkstoffen keine Studien, die die hohen Ansprüche der evidenzbasierten Medizin erfüllen. Viele Studien sind der Regel in einer Zeit entstanden, in der die angewandten Bewertungskriterien der Europäischen Zulassungsbehörde (EMEA) noch nicht existierten. Der DPB bemängelt, dass die Beurteilung von Medikamenten mit der Forderung nach höchster Evidenz zu einer Rationalisierung von bewährten Therapien führt, wie beispielsweise harnstoffhaltige Salben (Urea) und zwar ohne Kenntnis der tatsächlichen Evidenz.

Letzte Aktualisierung am 14.03.2009

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