"Billige" und "teure" Klassen von Kranken
Ab 2010 können gesetzliche Krankenkassen Pleite gehen. Damit unterliegen alle gesetzlichen Krankenkassen einem hohen Kostenvermeidungsdruck. Die Folge: Kranke werden in „billige“ und „teure“ Krankheitsklassen eingestuft.
Die Selbsthilfeorganisation von Menschen mit Schuppenflechte, der Deutsche Psoriasis Bund e. V., Hamburg, hat sich mit einem eindringlichen Appell an die Gesundheitsministerin, die Partei- und Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag gewandt, damit der Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) in der jetzt vom Bundesversicherungsamt vorgesehenen Form nicht angewandt wird. Der Ausgleich beendet die Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zahlen alle Versicherten einen
einheitlichen, solidarischen Krankenversicherungsbeitrag, der von der
Bundesregierung festgelegt wird. Dieser wird voraussichtlich bei 15
Prozent des Bruttoeinkommens liegen. Kommen Krankenkassen mit diesem Betrag nicht aus, müssen sie einen individuellen Kassenbeitrag (kleine Kopfpauschale) erheben. Damit wird die Existenz der Krankenkasse im Beitragswettbewerb gefährdet.
Wegen der unterschiedlichen Risikomischung der Krankheitskosten von
Versicherten bei den gesetzlichen Krankenkassen will man mit dem
Morbi-RSA vergleichbare Verhältnisse bei den Krankenkassen schaffen. Mit Hilfe eines komplizierten Rechenwerkes werden unter völlig neuer
Definition von Krankheiten solche identifiziert, die teuer sind. Diese
Krankheiten haben mit der medizinischen Bezeichnung einer Krankheit
allerdings nichts zu tun. Die Kosten dieser fiktiven „Morbi-Krankheiten“
durch Zusammenfassung von ICD-10 Codes werden unter allen gesetzlichen Krankenkassen verrechnet. Versicherte mit diesen „teuren“ Krankheiten
werden keine Probleme bezüglich der Bewilligung von Leistungen haben.
Ganz anders ist dies allerdings bei den so genannten „billigen“
Krankheiten, die nicht der Verrechnung unterliegen, wie etwa die
Volkskrankheit Schuppenflechte. Hier sind die Kosten jedes einzelnen
kranken Versicherten durchaus ein Risiko, das die Existenz der
Krankenkasse gefährden kann.
Die vorgesehen Regelung enthält darüber hinaus einige groteske
Regelungen: Schwangerschaften werden nun als Krankheit definiert und im Prinzip ursächlich zu behandelnde Krankheiten werden als chronisch
eingestuft.
Hamburg, 01. Juli 2008
Anlage:
Stellungnahme des DPBs