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Geschäftsordnung für den Förderkreis des Deutschen Psoriasis Bundes e. V. (DPB)

Präambel

Der Deutsche Psoriasis Bund e. V., die Selbsthilfe für Kranke mit Psoriasis, ist ein Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung durch Förderung des Gesundheitswesens verfolgt.

Der DPB ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der DPB setzt sich ein für persönliche Belange der Menschen, die an Schuppenflechte erkrankt sind. Er sammelt Informationen speziell aus der Wissenschaft und der ärztlichen Praxis. Er vermittelt diese Erkenntnisse an die Psoriasiskranken und andere an dem Krankheitsbild interessierte Personen. Er informiert die Öffentlichkeit über die Krankheit und über Probleme der an Psoriasis Erkrankten. Der DPB hat sich freiwillig der Selbstverpflichtung der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e. V., Düsseldorf, über den Umgang mit Firmen unterworfen (Anlage). Diese Leitsätze des DPBs für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen sind Basis des Förderkreises.

Die Finanzkraft eines gemeinnützigen Vereines, der sich überwiegend durch Mitgliedsbeiträge finanziert, lässt nur Aktivitäten im gegebenen Finanzrahmen zu. Investive Aktivitäten zur Akquirierung von Mitteln durch Leistungsaustausch kollidieren mit der Abgabenordnung und mit dem Selbstverständnis des Vereins. Deshalb bindet der Verein gemeinsame Interessen von Firmen am Krankheitsbild Psoriasis in seinem Förderkreis.

1. Ziele

Es gibt Aufgabenfelder des Vereins, die sich mit Interessen von Firmen durchaus decken. Dazu zählen unter anderem:

  • Interessenvertretung der Menschen mit Schuppenflechte,
  • Abbau der Stigmatisierung der Krankheit Schuppenflechte,
  • sachgerechter und wirtschaftlicher Zugang zu anerkannten Therapieverfahren,
  • Veröffentlichung von neutralen, breit gestreuten Informationen zu wissenschaftlich anerkannten und zugelassenen Therapieverfahren sowie zu adjuvanten therapeutischen Maßnahmen,
  • Unterstützung von Forschungsvorhaben,
  • Informationsbeschaffung und –vermittlung und
  • Steigerung der Mitgliederzahlen des DPBs.

2. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Förderkreis ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch einfachen Brief eines Mitgliedes begründet oder beendet werden.

Die Mitgliedschaft bedarf der Zustimmung durch den Vorstand des DPBs. Der DPB kann ohne Angabe von Gründen mit einfachem Brief die Mitgliedschaft einer Firma im Förderkreis ablehnen oder beenden.

3. Fördersummen

Fördermitglieder wählen, je nach Interesse und Finanzlage, einen jährlichen Förderbetrag, den der DPB jeweils im ersten Quartal eines jeden Jahres als satzungsbestimmte Zuwendung erhält. Förderbeträge sind 10.000,--, 5.000,--, 3.000,-- und 1.500,-- Euro jährlich.

Mit der Höhe der Fördersumme sind keine besonderen Rechte oder Verpflichtungen verbunden. Fördermitglieder informieren den DPB bis zum 31.12. eines jeden Jahres über die Eingruppierung bei den Fördersummen für das folgende Jahr. Über die Fördermitgliedschaft und über die Höhe der Förderung informiert der DPB im PSO Magazin und auf seiner Website.

4. Einzelprojekte

Jedem Unternehmen steht es frei, den DPB neben seiner Fördermitgliedschaft auch bei Einzelprojekten und mit Sonderzuwendungen zu unterstützen.

5. Externe und interne Transparenz

Neben der durch die Selbstverpflichtung notwendigen Transparenz für die Öffentlichkeit legt der DPB zusammengefasst dem Förderkreis offen, für welchen Zweck, welche Mittel eingesetzt wurden.

6. Sitzungen

Die Fördergemeinschaft soll sich zweimal, aber mindestens einmal jährlich treffen, um den Vorstand bei Vorhaben auch fachlich/inhaltlich zu unterstützen. Die Sitzungen moderiert eine vom Vorstand des DPBs bestimmte Person. Der DPB formuliert zu Sitzungen ein Ergebnisprotokoll.

7. Stimmrechte

Der Förderkreis trifft seine Entscheidungen mehrheitlich. Jede einberufene Versammlung ist beschlussfähig. Jedes Fördermitglied hat eine Stimme, die nicht übertragen werden kann.

8. Entscheidungsvorbehalt

Der Vorstand ist nicht zwingend an Entscheidungen des Förderkreises gebunden.

Leipzig, 28. September 2005

Anlage: Leitsätze des Deutschen Psoriasis Bundes e.V. (DPB) für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen insbesondere mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie

 

letzte Aktualisierung 25.03.09

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