Beitragsordnung (Bei O)
1. Höhe des Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland beträgt jährlich 51,- €. Alle anderen Mitglieder zahlen 61,- € Jahresbeitrag.
2. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
a) Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der bei Überweisung in einer Summe im Januar eines jeden Jahres fällig ist, oder der im Lastschriftenverfahren wahlweise jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich eingezogen wird.
b) Der Deutsche Psoriasis Bund e. V. versendet keine Rechnungen oder Zahlungshinweise. Die Beiträge sollen möglichst im Lastschriftverfahren wahlweise jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich eingezogen wird.
c) Eine Aufnahmegebühr für neue Mitglieder wird nicht erhoben.
3. Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages
Beitragsermäßigungen sind (ausgenommen 3. c) nur möglich, wenn dem Deutschen Psoriasis Bund e. V. die Möglichkeit zum Lastschrifteneinzug eingeräumt worden ist. Eine Ermäßigung kann - auch wennn mehrere Ermäßigungsgründe vorliegen - nur einmal gewährt werden.
a) Mitglieder, die den Beitrag mittels Lastschrift einziehen lassen, erhalten eine Ermäßigung von 3,- €. Der Jahresbeitrag beträgt dann 48,- €.
b) Bezieher von Arbeitslosengeld, Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Grundsicherungsleistungen, Schüler, Studenten und Rentner mit einem monatlichen Netto-Gesamteinkommen (Familieneinkommen) von weniger als 767,- € (Gesamteinkommen der Ehe- oder Lebenspartner) erhalten auf formlosen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen eine Erstattung von 20,- € jährlich.
c) Neumitglieder, die den Beitritt nach dem 1. Juli erklären, erhalten für das laufende Geschäftsjahr eine Ermäßigung von 20,- €.
d) Ehrenmitglieder des Deutschen Psoriasis Bundes e. V. zahlen keinen Beitrag.
e) Der Vorstand ist berechtigt, zur Akquirierung neuer Mitglieder und zur Stabilisierung von Mitgliedschaften zeitlich begrenzte, individuelle Sonderkonditionen einzuräumen.
4. Mahnungen, Rücklastschriften
a) Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen und den Jahresbeitrag nicht bis zum 31. Januar entrichtet haben, zahlen für jedes Mahnschreiben eine Mahngebühr.
b) Alle Kosten für eine nicht eingelöste Lastschrift (Rücklastschrift) trägt das Mitglied.
Konto des DPB:
Bank für Sozialwirtschaft, Hannover
Konto-Nr. 7423400, BLZ 251 205 10Postbank AG, Hamburg
Konto-Nr. 2018-209, BLZ 200 100 20
Zuletzt geändert durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 09. November 2008