I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Medien des Deutschen Psoriasis Bund e.V.
Seewartenstraße 10, 20459 Hamburg
Telefon 040 2233990, Fax 040 22339922, email: info@psoriasis-bund.de
1. Auftrag
Der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB), die Selbsthilfe bei Schuppenflechte beauftragt ggf. über Bevollmächtigte freie Autoren, Fotografen oder Agenturen (im weiteren Auftragnehmer) mit der Herstellung von Texten und/oder Fotografien. Der genaue Gegenstand jedes einzelnen Auftrages wird schriftlich festgehalten. Der vereinbarte Liefertermin ist ein Fixtermin, sofern nicht anders festgelegt.
2. Lieferung
Das vom Auftragnehmer gelieferte Material muss in Thematik, Qualität und Umfang dem redaktionellen Konzept des DPB entsprechen, technisch einwandfrei und verwendungsfähig sein. Sollte dies nicht der Fall oder das Material mit wesentlichen Mängeln behaftet sein, wird der Auftragnehmer ohne zusätzliche Vergütung nach Absprache mit der Redaktion nachbessern oder eine Ersatzleistung erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer digitale Texte als Wordfile und Fotos im JPG -Format zur Verfügung. Erfüllungsort sind die Büroräume des DPBs. Das Material muss ausreichend beschriftet sein. Mindestangaben sind:
Für Texte
Herstellungsdatum, Copyright-Bestätigung des Autors, Adressen und Quellen zu im Text erwähnten Personen oder Quellen.
Für Fotos und Illustrationen
Aufnahmedatum, Aufnahmeort, Bildlegende, Name der abgebildeten Person mit Berufs- oder Funktionsangabe, bei Gegenständen: genaue Bezeichnung, Thema (z. B. Demonstration gegen..), Copyright
Private Daten des Auftragnehmers wie Bankverbindung, Telefon und Adresse dürfen nicht in diesen Feldern untergebracht werden.
3. Rechte
a) Umfang der Übertragung von Rechten
Text
Der Autor überträgt dem DPB exklusiv für alle seine auftragsgemäß gelieferte Texte räumliche inhaltliche und zeitlich unbegrenzte Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie an allen Urheber- und Leistungsschutzrechten. Dies beinhaltet auch das Recht des DPBs Texte sprachlich und inhaltlich zu verändern sowie zu ergänzen. Ein Recht als Autor am oder in Beziehung zum Text genannt zu werden, entfällt durch Zahlung des vereinbarten Honorars. Der DPB ist völlig frei, ob, wann und ggf. wie honorierte Texte veröffentlicht werden.
Fotografien/Illustrationen
Bei Fotografien überträgt der Auftragnehmer dem DPB für alle Produkte des DPBs vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung das für den Zeitraum von drei Monaten nach Druck, längstens jedoch für zwölf Monate exklusive, im Übrigen räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen Urheber- und Leistungsschutzrechten. Dies beinhaltet neben dem möglichen Abdruck im Rahmen einer Titelgeschichte, auch den Abdruck auf anderen Titeln des DPBs oder anderer Produkte des DPBs insbesondere auch die faksimilierte Nutzung im Rahmen der aktuellen Heftwerbung sowie die faksimilierte Nutzung im Rahmen üblicher Werbung für Verlagsprodukte einschließlich der regelmäßigen Mitgliederwerbung und das Recht zur Vermietung und Verleihung (Lesezirkel). Bei der Verwendung für die aktuelle Heftwerbung erfolgt ein Copyright-Hinweis( ggf. unter der Rubrik Illustrationen.
Der DPB hat insbesondere auch das Recht, die Bilder durch seine digitale Verbreitung und im Rahmen von Faksimileausgaben, gleich auf welchem Datenträger, zu nutzen sowie digital zu speichern und zu archivieren und das Recht zur Wiedergabe auf allen Trägertechniken (On- und Offline).
Eine Exklusivität zu Gunsten des DPBs über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der DPB bleibt weiterhin zur Nutzung in den genannten Objekten in dem unter Ziffer 3 aufgeführten Umfang berechtigt.
b) Werbung außerhalb des redaktionellen Umfeldes
Sollen Fotos oder Text losgelöst vom redaktionellen Umfeld für Werbezwecke eingesetzt werden, ist dies dem DPB gestattet.
c) Titelbild
Wird das Foto für ein Titelbild von DPB-Medien genutzt, ist diese Verwendung gestattet.
4. Rückgabe
Sofern originale Papierbilder oder Diapositive überlassen wurden, werden diese nach dem erstmaligen Abdruck zurückgegeben. Die Rückgabe dieses analogen Materials erfolgt auf einfachem Postwege. Der DPB übernimmt nur die Haftung für die ordnungsgemäße Einlieferung, aber keine Gewähr für den Zugang. Wünscht der Auftragnehmer einen anderen Weg der Rückgabe, ist dies gesondert schriftlich festzuhalten.
5. Honorare
Das Honorar ist für jeden Auftrag gesondert zu verhandeln und schriftlich festzuhalten. Für Texte gibt es kein Zeilengeld.
Das Honorar für die Nutzung von Fotografien und sonstigen Illustrationen (z.B. Zeichnungen) sind für jeden Auftrag gesondert zu verhandeln und schriftlich festzuhalten.
6. Anstrichhonorar
Für den Abdruck einschließlich der sonstigen erlaubten Nutzung nach Ziffer 3 wird kein Anstrichhonorar gezahlt.
7. Abgeltung der Rechte
Mit Zahlung der Honorare ist die Übertragung sämtlicher Rechte nach diesen AGBs abgegolten.
8. Sonstige Ansprüche
Liefert der Auftragnehmer laut Absprache an Stelle eines Dias oder Papierabzugs Daten, so sind diese Fotos in digitaler Form vereinbart. Es gelten die Scan-Richtlinien des vom DPB beauftragten Graphik-Unternehmens.
9. Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige Durchführung des Auftrags, insbesondere für die korrekte Recherche und für die Verifizierung ggf. zu fotografierender bzw. der zitierten Personen und Zusammenhänge. Ferner haftet der Auftragnehmer für die technische Fehlerfreiheit des zu liefernden Materials bzw. der zu liefernden Daten und Texte.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Fotos von Personen das Einverständnis zum Abdruck einzuholen. Ist das nicht möglich, informiert er den DPB über das Fehlen der Zustimmung.
10. Gewährleistung
Der Auftragnehmer erklärt, dass er das Foto nach Belichtung nicht inhaltlich manipuliert hat. Texte entsprechen der Wahrheit und sind neues, geistiges Werk des Auftragnehmers.
11. Geltung, Rechnungsstellung
Der DPB vergibt Produktionsaufträge ausschließlich auf der Basis dieser Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftragnehmern haben, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen werden, keine Geltung.
Der Auftragnehmer hat seine Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Auftrags zu stellen. Erfolgt die Rechnungsstellung erst später und treten bei der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Posten Unklarheiten auf, so gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers.
12. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Hamburg.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen und durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrags entspricht.
II. BILDBESTELLUNGEN BEI FOTOGRAFEN, AGENTUREN ODER ONLINE-DATENBANKEN
1. Fotos
Der DPB zahlt für die Veröffentlichung von Fotos folgende Honorare:
Im PSO Magazin:
Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | 30 Euro |
Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | 40 Euro |
Fotos über einer Viertelseite | 50 Euro |
Fotos ab Größe einer ganzen Seite | 100 Euro |
Der DPB zahlt für die Herstellung von Text (DIN A 4 Arial 10 Punkt) folgende Honorare:
bis zu einer drittel Seite | 50 Euro |
ab einer halben Seite | 70 Euro |
für eine ganze Seite | 100 Euro |
Erschwerniszulage, wenn vereinbart zusätzlich | 50 Euro |
Die mindest Seitenzahl und die Vergütung sind fester Bestandteil der Auftragsannahme. Überlängen können vom DPB akzeptiert werden, lösen aber keine zusätzliche Honorierung aus. Abweichende Honorare sind schriftlich zu vereinbaren.
2. Rechte
Alle Preise sind Nettopreise. Mit der Zahlung des vereinbarten Honorar sind alle Ansprüche abgegolten.
3. Faksimileausgaben
Der DPB wird sicherstellen, dass sich auch aus digitalen Faksimile-Ausgaben Fotos nicht in einer besseren Qualität gewinnen lassen als durch Reproduktion des ausgedruckten Heftes.
4. Überlassung von Negativen
Unentwickelte Filme und Negative ohne Abzüge sind der Redaktion nur nach Absprache zu zuschicken
5. Bearbeitungsgebühr / Übertragungsgebühr
Für das Heraussuchen von digitalen Bildern durch den Auftragnehmer auf Wunsch des DPBs zahlt der DPB eine Pauschale in Höhe von 10 Euro, unabhängig von der Zahl der Fotos. Mit dieser Pauschale sind ggf. auch die Kosten für das Einscannen von Fotos abgegolten. Die Übertragung vergütet der DPB nicht.
6. Bildlegende
Das Material muss mit vollständiger Bildlegende versehen sein. Dazu gehören: Aufnahmedatum, Aufnahmeort, Bildlegende, Name der abgebildeten Person mit Berufs- oder Funktionsangabe, bei Gegenständen: genaue Bezeichnung, Thema (z. B. Demonstration gegen ...), Copyright
Stand: 18.12.2006